Allgemeine Geschäfts-
und Transportbedingungen für Notfallkurier David Marti
0 Begriffsbestimmungen
Auf unserem Frachtbrief bezieht sich >> wir <<,
>> unser << und >> uns >> auf den Kurier und
Ihre Angestellten, Agenten und unabhängige Vertragspartner. >>
Sie >> und >> Ihr << bezieht sich auf den Versender,
seine Angestellten und Agenten.
>> Frachtstück >> bedeutet jedes Behältnis oder
jeden Umschlag, das von uns zur Beförderung angenommen wird. >>
Sendung << bezieht sich auf alle Frachtstücke, die uns pro
Frachtbrief übergeben werden.
1a Allgemeine Bedingungen
Wir arbeiten nach den "allgemeinen Bedingungen der SPEDLOGSWISS - Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen" neueste Ausgabe.
1b Zustimmung zu den Vertragsbestimmungen
Durch Übergabe der Sendung an uns erklären Sie sich auch ohne
Unterschrift auf dem Frachtbrief für Ihre Person sowie als Vertreter
für oder im Auftrag jeder weiteren Person, die Intresse an dieser
Sendung hat, mit allen Beförderungsbedingungen einverstanden. Falls
sich Unstimmigkeiten zwischen dem Frachtbrief und den Beförderungsbedingungen
oder den Preislisten ergeben, so ist letztere rechtsverbindlich. Der
Frachtbrief ist für uns ab Sendungsübernahme bindend.
2. Ihre Verpflichtungen
Sie garantieren, dass jeder Artikel dieser Sendung auf dem Frachtbrief
/ Lieferschein ordnungsgemäss beschrieben und für den Transport
durch uns annehmbar ist, und dass die Sendung so gekennzeichnet, adressiert
und verpackt ist, dass eine sichere Beförderung bei Einhalt verkehrsüblicher
Sorgfalt sichergestellt ist. Sie sind für alle Gebühren einschliesslich
Transportkosten haftbar, sowie für alle Zölle, Zollabgaben,
staatlichen Geldbussen und Geldstrafen, Steuern und unsere Anwaltsgebühren
und Rechtskosten (Inkasso), die im Zusammenhang mit dieser Sendung entstehen.
3. Haftungsbeschränkung Schweiz / Lichtenstein
Sämtliche der Kurier Zentrale, resp. den ausführenden Unternehmen,
anvertrauten Transportgüter werden auf Risiko des Auftraggebers transportiert.
Eine Versicherung gegen Verlust und Beschädigung kann auf Wunsch vor Antritt der Fahrt schriftlich
per Fax 043 535 10 04 zu Ihren Lasten abgeschlossen werden.
Vorbehalte :
Vorbehalte über Beschädigungen oder fehlende Waren müssen
sofort in Gegenwart des Fahrers auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Aeusserlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste sind
spätestens innert 8 Tagen nach Ablieferung schriftlich an die Kurier
Zentrale (Tel. 043 535 10 04) mitzuteilen. Allgemeine Vorbehalte werden
vom Notfall Kurier nicht akzeptiert.
4. Haftungsbeschränkung Ausland
Für Transporte in grenzüberschreitenden Verkehr gelten die
Haftungsbestimmungen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
im internationalen Strassengüterverkehr)
5. Generelle Versicherungsausschlüsse
Bargeld, Edelmetalle, Wertschriften, lebende Tiere, medizinische Forschungsunterlagen
und Produkte, Organe (chemische / tierische / menschliche ) sowie Blutkonserven
etc.
Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn das Frachtgut mit einem Sammelbegriff
wie< Güter aller Art > bezeichnet wird.
5a. Nicht übernommene Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden. Wir haften
nicht für Ihre Handlungen oder Unterlassungen. Einschliesslich,
jedoch nicht beschränkt auf falsche Warendeklaration, unangemessene
oder unzureichende Verpackung, Sicherung, Markierung oder Adressierung
Ihrer Sendung, oder für Handlungen oder Unterlassung des Empfängers
oder einer an der Sendung sonst interessierten Person. Wir übernehmen
auch keinerlei Haftung, wenn Sie oder der Empfänger unsere Vertragsbestimmungen
verletzen.
6.. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich
an uns gestellt werden, andernfalls können wir solche Ansprüche
nicht mehr berücksichtigen. Wenn der Empfänger die Sendung
ohne Vermerk hinsichtlich erkennbarer Schäden annimmt, unterstellen
wir, dass die Sendung unversehrt abgeliefert wurde. Innerhalb von 30
Tagen nach der Schadensanzeige muss diese durch Vorlage aller notwendigen
Unterlagen Ihrerseits vollständig dokumentiert sein. Wir sind nicht
zur Bearbeitung irgendwelcher Schadenersatzansprüche verpflichtet,
solange nicht alle Transportkosten bezahlt sind; eine Verrechnung oder
Aufrechnung mit Ersatzansprüchen ist nicht möglich.
Das Recht auf Schadenersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Auslieferung der Sendung oder nach dem Datum, an dem die Sendug
hätte ausgeliefert werden sollen, Klage erhoben ist.
7. Zahlungsverpflichtung
Auch wenn Sie uns andere Zahlungsbedingungen angeben, haften Sie vorrangig
für alle Kosten, einschliesslich Transportkosten und möglicher
Extragebühren, ebenso für alle Kostenbelastungen durch Zölle
und Steuern einschliesslich jener Gebühren, die im Zusammen¬hang
mit denselben entstehen und für die wir in Vorleistung getreten
sind, sowie für alle Zölle, Zollabgaben, Geldbussen und Geldstrafen,
Steuern sowie für unsere Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten im
Zusammenhang mit dieser Sendung, im Falle der Nichtbezahlung durch den
Adressaten. Ebenfalls haften Sie für alle Kosten, die uns durch
das Zurücksenden Ihrer Sendung an Sie oder durch eine Zwischenlagerung
der Sendung entstehen können.
9. Verzollung
Durch Übergabe der Sendung an uns ernennen Sie uns zu Ihrem Zollbevollmächtigten
allein zum Zwecke der Zollfreigabe und bevollmächtigen uns zur
Ernennung eines Verzollungsagenten zwecks Durchführung der Verzollung,
sofern Sie keinen anderen Verzollungsagenten namentlich angeben. In
Einzelfällen können die örtlichen Behörden zusätzliche
Unterlagen anfordern, die unsere Bevollmächtigung bestätigen.
Es ist Ihre Pflicht, die nötigen Dokumente und Bestätigungen
auf Wunsch vorzulegen.
Sie sind verantwortlich und garantieren uns die Einhaltung aller anwendbaren
Gesetze, Vorschriften und Verordnungen, einschliesslich jedoch nicht
beschränkt auf Zollrechte, Ein- und Ausfuhrbestimmungen und staatliche
Regelungen jedes Landes, in welches Ihre Sendung transportiert wird.
Sie erklären sich bereit, diese Art von Informationen bereitzustellen
und die für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze, Regelungen
und Vorschriften erforderlichen Dokumente auszufüllen und dem Frachtbrief
in vierfacher Ausführung beizufügen. Wir übernehmen Ihnen
oder Drittpersonen gegenüber keine Haftung für Verlust, Schäden
oder Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstanden
sind.
10. Besondere Bestimmungen
Die NK - Zentrale ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungsforderung
an einen Dritten abzutreten. Der Auftraggeber annerkennt durch die Auftragserteilung
unsere allgemeinen Transport- und Geschäftsbedingungen ohne Vorbehalt.
Wir behalten uns vor, Tarife sowie Transportbedingungen jederzeit und
ohne vorherige Ankündigung abzuändern oder anzupassen.
11. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt z. B. Unwetter, Streik, kriegerische Ereignisse,
Erdbeben oder weitere Elemtarereignisse, Staus oder Unfälle usw.
entbindet uns von jeglicher Laufzeitzusage, Garantieleistung (z.B Ersatz)
und Haftung betreffend Ihrer Sendung.
12. Zahlungbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäterter Zahlung fallen
Verzugszinsen (z.B Mahnspesen von Fr 10.00 pro Mahnung) an. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, nebst den Verzugszinsen und Verzugskosten auch die
nach der Fälligkeit der Rechnung anfallenden effektiven Inkassokosten
sowie allfällige Betreibungs- und Prozesskosten zu übernehmen.
13. Gerichtsstand
Der Kunde hat gem. Art. 40d OR bezüglich des Gerichtsstandes ein
Widerrufsrecht von 7 Tagen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber
und der NK untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Kloten-Flughafen.